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Psychische Gefährdungsanalyse

Zusammen mit einer Partnerfirma decken wir den kompletten Prozess der Psychischen Gefährdungsanalyse ab.

Seit 2013 ist die Analyse der psychischen Belastung auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, die im Arbeitsschutzgesetz geregelt wird. Diese Beurteilung ist seitdem Pflicht.

Der Prozess beginnt mit der Mitarbeiterbefragung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Danach werden die Daten ausgewertet. Auf Wunsch können auch Vergleiche mit Berufsgruppen und Branchen herangezogen werden. Nach der Definition der Teams, die Maßnahmen definieren müssen, werden Workshops und Einzelinterviews durchgeführt. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet, die im Follow-up-Prozess ebenfalls von uns unterstützt werden können.